Neue IT richtig abschreiben

Neue Steuerregel für Hardware und Software bringt Veränderung

Geräte wie Laptop und Computer verlieren mit der Zeit an Leistung, werden langsamer und anfälliger für Störungen – neue Geräte müssen her. Die Anschaffung neuer Hardware und Software kann sich als teures Unterfangen herausstellen, weswegen viele Unternehmen zögern, in neue Technik zu investieren. Aber: Neue Technik lässt sich abschreiben und das ist seit dem Frühjahr 2021 dank einer neuen Steuerregel leichter als zuvor.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben zur »Nutzungsdauer von Computer- Hardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung« erklärt, dass die Digitalisierung ohne moderne Technik – auch Wirtschaftsgüter genannt – schlichtweg nicht möglich ist. Und weil der technische Fortschritt immer zügiger vorangeht, wurde die Nutzungsdauer, die für diese Wirtschaftsgüter bisher bei der steuerlichen Abschreibung zugrunde gelegt worden ist, von zuvor drei auf ein Jahr verringert. Warum ist das wichtig?

Hardware und Software direkt abschreiben

Bisher konnten Unternehmen die Kosten für die Anschaffung neuer IT-Komponenten nur über einen Zeitraum von drei Jahren abschreiben. Das kann in einigen Fällen zu steuerlichen Nachteilen geführt haben. Die einzige Ausnahme bildeten bisher die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die Sie im Jahr der Anschaffung komplett absetzen konnten. Dazu ein kurzer Exkurs.

Das sind geringwertige Wirtschaftsgüter:

Als GWG gelten selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, die bei ihrer Anschaffung einen bestimmten Kostenrahmen weder unter- noch überschreiten. Darunter fallen Geräte wie Notebooks, PCs, Tablets und Kopierer sowie vereinzelte Software und Computerprogramme. Zuletzt lag die GwG-Unter-grenze bei 250 Euro, die Obergrenze bei 800 Euro – jeweils bezogen auf den Netto-Preis. Monitor, Maus, Drucker oder Verkabelungen wiederum zählen zu den unselbstständigen Wirtschaftsgütern, da sie nur in Verbindung mit einem Notebook oder PC genutzt werden können.

Sofortabschreibung ohne GWG-Grenzen

Mit der neuen Steuerregel können Sie auch Geräte außerhalb des GWG-Kostenrahmens sofort abschreiben. Die einjährige Nutzungsdauer beginnt dann ab Kaufdatum.

Ein Beispiel: Haben Sie im Juli 2021 ein neues Notebook gekauft, so wird das Gerät über die neue Steuerregel anteilig im Jahr 2021 und im Jahr 2022 abgeschrieben.

Außerdem neu: Peripheriegeräte wie Maus, Tastatur, Drucker, Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware lassen sich mit der neuen Steuerregel nun ebenfalls abschreiben. 

Sie wollen neue Infrastruktur-Komponenten kaufen? Dann haben Sie die Qual der Wahl. Bei der Vielzahl an Geräten und Anwender-Software ist es für den Laien nicht einfach, die richtige Wahl zu treffen. Welche IT-Produkte passen am besten ins IT-Gefüge und welche Abschreibungsmethode ist wann besser geeignet? Wir beraten Sie dazu gern! Kontaktieren Sie uns - Ihr direkter Ansprechpartner ist Wilhelm Fritz.

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