Beugen Sie einer Abmahung vor

Beachten Sie, dass auch Emails, Faxe, Postkarten etc. als "Geschäftsbrief" gelten!
Die Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes sind deshalb unbedingt auch dort einzuhalten.
Schützen Sie sich durch den Einsatz von automatischen Signaturen in jeder Mail, die Ihr Haus verlässt vor möglichen Abmahnkosten!

verschicken Sie Ihre Mails nach geltendem Gesetz?

Am 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz wurde noch einmal klar gestellt, dass je nach Rechtsform, eine ganze Reihe von Pflichtangaben in Geschäftsbriefen enthalten sein muss.

Beachten Sie, dass auch Emails, Faxe, Postkarten etc. als "Geschäftsbrief" gelten!  

Die Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes sind deshalb unbedingt auch dort einzuhalten. 

Es gibt bereits erste Abmahnwellen bezüglich der fehlenden Angaben wie z.B.  Handelsregisterangaben etc. in Email.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670)

Schützen Sie sich durch den Einsatz von automatischen Signaturen in jeder Mail, die Ihr Haus verlässt vor möglichen Abmahnkosten!

Nutzen Sie in dem Zusammenhang auch die Möglichkeit:

- durch eine zentrale Steuerung von individuellen Signaturen bei Ihren E-Mails
 (durch Auslesen des Active Directory)
- durch automatisches Anfügen von Dateianhängen

Lassen Sie sich deshalb noch heute von Ihrem Ansprechpartner beraten!

Herr Ruben Wallfahrer
Tel: 09181-4855-131
Email: ruben.wallfahrer@schwarz.de

und

Herr Josef Merle
Tel: 09181-4855-137
Email: josef.merle@schwarz.de

stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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