EU-DSGVO muss bis 25. Mai 2018 umgesetzt sein
Betrifft Sie nicht? Betrifft Sie doch! Denn die datenschutzkonforme Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (2016/679) betrifft Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die Daten erheben, speichern oder verwenden.
Damit die EU-Datenschutzverordnung Sie nicht ‚kalt erwischt‘, werden wir das Thema in den nächsten Wochen intensiver angehen und auch auf unserem Blog darstellen.
Gerne tragen wir unseren Teil dazu bei, um Sie vor bösen Überraschungen (bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % Ihres weltweiten Unternehmensumsatzes und Abmahnungen) zu schützen. Fragen Sie uns – wir sind Ihre Experten, auch in Sachen datenschutzkonforme Datenverarbeitung. Ihre Ansprechpartner sind Konstanze Hirsch und Wilhelm Fritz.