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Datenschutz

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Datenschutzbeauftragter

Arbeiten Sie nach Recht und Gesetz?

Am 22. Mai 2004 endete die Übergangsfrist des vor drei Jahren in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Das Gesetz stellt die deutsche Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dar.

Auch wenn dies in der Öffentlichkeit bislang kaum beachtet wurde, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein über die rechtlich einwandfreie Herkunft, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten dem Betroffenen oder der staatlichen Aufsichtsbehörde qualifiziert Auskunft erteilen können.

Ab wann benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?

Nach §4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen, wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Als Beispiele sind hier z.B. Warenwirtschafts-, EAP- oder CRM-Lösungen zu nennen.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter des Unternehmens (jedoch z.B. nicht der EDV-Leiter) sein, aber auch ein Externer Dienstleister.

Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die entsprechenden juristischen und EDV-technischen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes besitzt.

Bußgeld bei Nichtbefolgung

Bei Nichtbefolgung der gesetzlichen Vorgaben droht ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro (43 II BDSG).

Bei fahrlässiger oder vorsätzlich rechtswidriger Erhebung, Verarbeitung oder automatisierter Verarbeitung droht sogar ein Bußgeld bis zu 250.000 Euro.

Als Mitglied der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.) bieten wir Ihnen an, die Aufgaben eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu übernehmen.
Stellen Sie durch uns, als erfahrenen externen Dienstleister sicher, alles Notwendige im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) getan zu haben und vermeiden Sie somit empfindliche Bußgeldstrafen und z.B. unwirksame Kündigungen.

Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten mit externer Beratung

Sollten sie bereits einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt haben und Unterstützung im EDV-technischen Bereich benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Seite!

Wir kümmern uns mit Ihnen um alle Pflichten, die Ihnen aus dem Bundesdatenschutzgesetz
und vielen anderen Vorschriften entstehen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen deren sinnvolle und machbare Umsetzung.

Ansprechpartner Datenschutz

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner Alexander Schwarz gerne zur Verfügung:

Telefon: 09181 / 4855-170
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


Wir sind zertifiziert durch die GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V.).

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